Werden Sie Mitglied in der Österreichischen Gesellschaft für Parodontologie
Dauer der Mitgliedschaft: mindestens 1 Jahr (laufendes Kalenderjahr) Kündigungsfrist: schriftlich bis 31. Oktober des jeweils laufenden Kalenderjahres Verlängerung: ohne schriftliche Kündigung - automatische Verlängerung um 1 Kalenderjahr
Wenn Sie bereits ÖGZMK Mitglied sind, können Sie die Zweitmitgliedschaft der ÖGP als ordentliches Mitglied für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von (derzeit) EURO 129,00 beantragen.
Als ÖGP Hauptmitglied müssen Sie auch Mitglied der ÖGZMK werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag als Hauptmitglied beträgt: € 78,00 ÖGZMK + € 129,00 ÖGP = € 207,00
Die Statuten der für Sie zuständigen Landesorganisation der ÖGZMK finden Sie auf der Webseite www.oegzmk.at
Die Datenschutzerklärung der für Sie zuständigen Landesorganisation der ÖGZMK finden Sie auf der Webseite www.oegzmk.at
Wenn Sie bereits ÖGZMK Mitglied sind, können Sie die kostenlose Mitgliedschaft für Studentinnen/Studenten der ÖGP beantragen. Sobald Ihr Studium beendet ist, müssen Sie erneut eine Mitgliedschaft als ordentliches ÖGP Mitglied beantragen.
Wenn Sie kein Mitglied der ÖGZMK sind, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag als Studentin/Student EURO 39,00.
Die Datenschutzerklärung der ÖGZMK finden Sie auf der Webseite www.oegzmk.at
Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten.
Hinweis: Sier erhalten eine Vorschreibung zur Überweisung des Mitgliedsbeitrages. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat wird Ihr jählrich fälliger Mitgliedsbeitrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Das erleichtert Ihnen und uns die Administration!
Creditor ID AT94ZZZ00000062555
Mandatsreferenz - Zahlungsempfänger Österreichische Gesellschaft für Parodontologie | Freudplatz 3/518 | A-1020 Wien
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Österreichische Gesellschaft für Parodontologie Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA - Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ unser Kreditinstitut an, die von der Österreichischen Gesellschaft für Parodontologie auf mein/ unser Konto gezogenen SEPA – Lastschriften einzulösen. Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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